Mitgliedschaft
Die Anmeldung beim TuS Erkrath 1930 e.V.
Hier geht es zum Download unseres Aufnahmeantrages
Bitte beachten Sie, dass bei Minderjährigen die Unterschrift von beiden gesetzlichen Vertretern notwendig ist.
Der Antrag ist nur gültig, wenn auch angehängte Einwilligungen zur Datenverarbeitung unterschrieben sind.
Besonderer Hinweis für die Abteilung Schwimmen:
Eine dirkete Anmeldung ist für die Nichtschwimmer nicht möglich, da für diese Abteílungen Wartelisten bestehen.
Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Abteilungsleitern.
Monatliche Mitgliedsbeiträge ab dem 1.1.2018
- Beitrag Erwachsene 11,00 EUR (132,00 EUR/Jahr)
- Beitrag Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 8,50 EUR (102,00 EUR/Jahr)
- Beitrag für passive Mitglieder 1,60 EUR (19,20 EUR/Jahr)
- Aufnahmegebühr (einmalig) 5,00 EUR
- Bearbeitungsgebühr für Zahlungsaufforderungen 3,00 EUR
Sonderbeiträge für einzelne Abteilungen
Spezielle Abteilungen erheben Sonderbeiträge.
Eine Liste der Abteilungen mit den Sonderbeiträgen finden sie nachfolgend:
- Schwimmen: Sonderbeitrag 1,00 € mtl. ab dem 6. Lebensjahr
- Fechten: Sonderbeitrag für Kinder 3,00 € mtl.
- Fechten: Sonderbeitrag für Erwachsene 5,00 € mtl.
- Aqua-Aerobic: Sonderbeitrag 1,00 € mtl.
- Leistungsturnen Mädchen: Sonderbeitrag 2,50 € mtl.
- Tanzen: Sonderbeitrag 5,00 € mtl.
- Leichtathletik: Sonderbeitrag 1,00 € mtl.
- Handball: Sonderbeitrag 2,50 € mtl.
- Basketball: Sonderbeitrag für Kinder 0,50 € mtl.
-
Basketball: Sonderbeitrag für Erwachsene 1,00 € mtl.
Beendigung der Mitgliedschaft (Auszug aus der Satzung)
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch
a) Austritt aus dem Verein (§ 7 Abs. 2. ),
b) Ausschluss aus dem Verein (§ 8 ),
c) Tod oder
d) Auflösung des Vereins.
2. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand
(Anmerkung: per E-Mail an: buero(at)tus-erkrath.de oder per Post an: TuS Erkrath, Postfach 1140, 40671 Erkrath)
Der Austritt kann zum Ende eines Halbjahres (30.06.; 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen erklärt werden.
3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis.
Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt.
Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten.
Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Erstattung überzahlter Beiträge zu.
Satzung des TuS Erkrath 1930 e.V.
Hier geht es zum Download unserer Satzung